Deutsches Jagdrechtssystem erneut gerichtlich bestätigt

Nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 13.12.2006 bereits die Pflichtmitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft für verfassungsgemäß erklärt hatte, kam jetzt am 20.01.2011 die Bestätigung vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg für das deutsche Jagdrechtssystem.

Jagdkanzel im Wietingsmoor.

Jagdkanzel im Wietingsmoor.

Hintergrund: Der deutsche Kläger hatte eine Verletzung seiner Rechte auf Schutz des Eigentums sowie der Vereinigungs- und Gewissensfreiheit gesehen, die auf der in den §§7-10 des Bundesjagdgesetzes verankerten Pflichtmitgliedschaft des Grundeigentümers in der Jagdgenossenschaft und der damit verbundenen Bejagung seiner Flächen auch gegen seinen Willen beruht.

Wie auch die nationalen Gerichte bestätigte der EGMR zwar eine Einschränkung der Eigentumsrechte, die Ziele des Gemeinwohls seien aber höher zu gewichten. Zur Erhaltung eines gesunden und artenreichen Wildbestandes in angepasster Zahl und zur Vermeidung von Wildschäden sei die Bejagung aller Flächen unerlässlich.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium teilte in einer Pressemitteilung vom 21.01.2011 mit, der EGMR habe die im Einklang mit der Rechtsauffassung der Bundesregierung entschieden. Angesichts früherer Entscheidungen des Gerichtshofes gegen Frankreich und Luxemburg, die die dortigen Rechtskonstellationen für unvereinbar mit der Menschenrechtskonvention erklärt hatten, sei dies umso bedeutsamer.

In der deutschen Jagd- und in der Landwirtschaftszene wurde die Entscheidung mit Wohlwollen und Erleichterung aufgenommen. Eine entgegensetzte Entscheidung hätte zu großen Unsicherheiten und Fragestellungen geführt:
Für Jagdpraktiker z.B. die Frage, wie ein entstehender „Flickenteppich“ aus bejagbaren und nicht bejagbaren Flächen überhaupt bejagt werden kann. Und das in einer Zeit, in der der Jägerschaft ausufernde Schwarzwildbestände und Wildschäden aus dem Ruder zu laufen drohen und, um einen Extremfall zu nennen, z.B. der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd den Einsatz der Bundeswehr zur Bekämpfung der Wildschweinplage forderte. Mit „normalen Jagdmethoden“ sei „das Problem nicht mehr zu lösen“, hieß es.

Lesen Sie hierzu die Pressemitteilung des Bundeslandwirtschaftsministeriums:

http://www.bmelv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2011/017-Jagdrecht.html

… und zum Einsatz der Bundeswehr gegen die Wildschweinplage bei spiegel.de …

http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,714475,00.html