„Mensch raus, Wolf rein – wieviel Naturschutz verträgt unser Land?“

Das war der Titel des Polit-Talkmagazins „Hart aber fair“ des WDR, ausgestrahlt am 23.01.2017 im Haupt-TV-Programm der ARD. Moderator Frank Plasberg diskutierte mit verschiedenen Gästen u.a. am Beispiel der Ausbreitung des Wolfes in Deutschland darüber, ob Regelungen zum Schutz der Natur hierzulande vielfach überzogen werden.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks sprach sich bei Frank Plasberg für eine Entnahme von Problemwölfen aus. Bei aktuell etwa 500 Wölfen in Deutschland und einer Zunahme von etwa 30% pro Jahr kann sich die Diskussion allerdings nicht mit der Entnahme einzelner Problemwölfe erschöpfen. Dafür verläuft die Vermehrung des Wolfes zu rasant ab und es haben sich zu viele Herdenschutzmaßnahmen als unwirksam erwiesen, seien es erhöhte Elektronetze, Flatterbänder, Herdenschutzhunde u.v.m.. Ganz zu schweigen von den Belastungen für Rinder- und Pferdehalter, die in zunehmenden Maße mit Übergriffen durch Wölfe zu rechnen haben, ohne ihre Tiere wirksam schützen zu können.

Für den Zoologen Prof. Dr. Michael Stubbe, führender Wolfsexperte bereits in der ehemaligen DDR, hat der Wolf eine existenzielle Bedeutung für die Halter von Weidetieren. Wenn es also nicht gelingt, die Wölfe von den Weidetieren fernzuhalten, ist mit dem Verschwinden der Betriebe und den Weidetieren zu rechnen.

Im Film „Weidetierhaltung – geliebt, gewollt, geopfert?“ von Peter Schanz erinnert Prof. Dr. Stubbe auch daran, dass der Wolf bei der Ausbreitung von Krankheiten wie der Tollwut, der Echinokokkose (des Hundebandwurms) und aufgrund seiner Mobilität auch bei der Afrikanischen Schweinepest eine bedeutende Rolle spielen kann.

Aus diesen Gründen plädiert er dafür, den Wolf schon jetzt im Bestand zu begrenzen, da sonst eine Situation entstehen könne, die unbeherrschbar für die Weidewirtschaft werden könnte. Um den Schutz zu lockern, sollte der Wolf vom Anhang IV in den Anhang V der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie überführt werden. Der Anhang V listet Arten auf, deren Entnahme aus der Natur und Nutzung Gegenstand von Verwaltungsmaßnahmen sein können.

Prof. Dr. Stubbe schlägt vor, in den Bundesländern mit aktuell nachgewiesenen Wolfsrudeln Vollschongebiete für Wölfe einzurichten. In diesen Gebieten sollten die Wölfe weiterhin ganzjährig geschützt sein, d.h. hier sollte jegliche Bejagung tabu bleiben. Außerhalb dieser Vollschongebiete sollte eine Schusszeit vom 1. Oktober bis zum 31. Januar eingerichtet und die Jagdgesetze aufgenommen werden. Der Wolf bliebe dann auch außerhalb der Schongebiete in zwei Dritteln des Jahres von der Bejagung ausgenommen.

Sehen Sie den Beitrag „Wölfe zum Abschuss freigeben?“ von Julia Cruschwitz und Christine Schönfeld in der Sendung „Exact“ des MDR auf Youtube …

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Kälber lassen sich als Weidetiere kaum vor Wölfen schützen. Quelle: Pixabay
Kälber lassen sich als Weidetiere kaum vor Wölfen schützen. Quelle: Pixabay